Integrationsbegleitung und Kooperation mit Kindertagesstätten, Schulen, Beratungsstellen, Ärzten und Institutionen


Die Heilpädagogin sucht bei Bedarf Kontakt zu allen beteiligten Personen und Institutionen. Der Austausch mit Einrichtungen, die das Kind oder der Jugendliche besucht ist sehr wichtig, um die Möglichkeit der Teilhabe und Partizipation aufrecht zu erhalten oder zu verbessern. Der Austausch wird nur angeregt, wenn der therapeutische Prozess davon profitieren kann und Sie zugestimmt, und dazu eine Schweigepflichtenbindung unterschrieben haben. Die heilpädagogische Begleitung ist grundsätzlich vertraulich. Oft treten jedoch Probleme und Auffälligkeiten erst im öffentlichen Umfeld und in den Einrichtungen mit anderen zusammen zu Tage. Integrationshilfen oder Inklusion in Schulen können die Teilhabe und Entwicklungsmöglichkeiten vor Ort verbessern. Manchmal scheint in Absprache mit den Eltern wichtig, eine neue Einrichtung, Kindertagesstätte oder Schule zu finden, die den Entwicklungsstand des Kindes und die individuellen Bedürfnisse besser berücksichtigen können. Hier ist die Zusammenarbeit mit Beratungsstellen und Ärzten hilfreich. In jedem Fall soll dabei die Inklusion und Integration bei der Umsetzung der Menschenrechtskonvention auf ein Recht zur Integration in die Gesellschaft für alle Menschen berücksichtigt werden. 

Da die Kostenübernahme einer heilpädagogischen Maßnahme nur über die ärztliche Verordnung möglich ist, besteht Kontakt zu behandelnden Ärzten und anderen Therapeuten. Andere Beratungsstellen und hilfreiche Institutionen können bei besonderen Themen weitere Unterstützung bieten. Die gut vernetzte Heilpädagogin vermittelt und kann Orientierung geben, wohin sich die Familie wenden kann wenn besondere Zuschüsse, Sprachmittler oder Unterstützungsangebote über die Heilpädadagogischen Maßnahmen hinaus notwendig werden.